Zum Thema VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT / BERUFSHAFTPFLICHT
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Schutz gegen so genannte echte Vermögensschäden. Sie reguliert somit begründet Haftpflichtansprüche und lehnt unbegründete ab. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Berufsgruppen von erheblicher praktischer Bedeutung, denn schon ein behauptetes berufliches Versehen kann die berufliche Existenz des Betroffenen gefährden.
Die Zielsetzung des DFB liegt im Artikel 9 der Statuten begründet. Hierin heißt es:
Besteht der Bewerber die schriftliche Prüfung, so fordert der Verband
ihn auf, (gemäß Art. 10 dieses Reglements) auf seinen eigenen Namen
(Anhang 2) eine Berufshaftpflichtversicherung bei einer angesehenen
Versicherungsgesellschaft, vorzugsweise in seinem eigenen Land,
abzuschließen.
Die Versicherung muss die sich aus der Tätigkeit des Spielervermittlers
ergebenden Risiken angemessen abdecken. Die Versicherung muss auch
Schadenersatzansprüche abdecken, die entstehen, nachdem der
Spielervermittler seine Tätigkeit eingestellt hat, die jedoch durch seine
Tätigkeit verursacht worden sind. Folglich muss die Police so ausgestaltet sein, dass sämtliche potenziellen Risiken in Verbindung mit der
Berufstätigkeit des Spielervermittlers abgedeckt sind.
Spielervermittler sind: eine natürliche Person, die gegen Entgelt Spieler bei einem Verein vorstellt, um Arbeitsverträge auszuhandeln oder neu
zu verhandeln, oder die im Hinblick auf den Abschluss eines Transfervertrags
zwei Vereine einander vorstellt, und zwar jeweils unter
Einhaltung der in diesem Reglement niedergelegten Bestimmungen
Lizenz: eine vom zuständigen Verband ausgestellte offizielle Urkunde,
die eine natürliche Person berechtigt, als Spielervermittler zu agieren.
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